Tag Archives: Kündigung

21Mai/25

O-Ton: Probezeit darf bei Befristung nicht übermäßig lang sein

Ist ein Arbeitsverhältnis auf zwölf Monate befristet, kann eine Probezeit von vier Monaten unangemessen lang und damit unwirksam sein. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. In dem Fall hatte der Chef einer Mitarbeiterin kurz vor Ablauf der Probezeit gekündigt. Sie klagte mit der Begründung: Ein auf ein Jahr befristeter Job mit vier Monaten Probezeit ist unverhältnismäßig. Und bekam Recht. Weiter

28März/25

O-Ton: Sexuelle Belästigung durch Betriebsrat – Kündigung nicht gerechtfertigt

Ein Schlag auf das Gesäß einer Kollegin ist eine sexuelle Belästigung. Diese muss aber nicht zwingend zu einer fristlosen Kündigung führen, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. In solchen Fällen kann eine Abmahnung ausreichend sein. Während einer betrieblichen Veranstaltung war es zu dem Vorfall gekommen. Weiter

10Jan./25

O-Ton: Darf der Chef die Farbe der Arbeitskleidung bestimmen?

Der Chef darf eine bestimmte Farbe für die Arbeitskleidung vorschreiben. Damit übt er in zulässiger Weise sein Weisungsrecht aus. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Geklagt hatte ein Mann, der trotz mehrerer Abmahnungen auf seiner schwarzen Hose bestand – statt der vom Betrieb vorgeschriebenen roten Hosen. Daraufhin wurde ihm fristgerecht gekündigt. Weiter

16Dez./24

O-Ton + Kollegengespräch: Rückrufbitte nach Kündigung – wann ist sie zulässig?

Sie haben Ihren Mobilfunkvertrag gekündigt und erhalten daraufhin Post von Ihrem Anbieter mit der Bitte, sich telefonisch zu melden, um angeblich offene Fragen zu klären? Vorsicht! Oft verbirgt sich dahinter der Versuch, Sie doch noch zum Bleiben zu bewegen. Weiter

29Mai/24

O-Ton: Einfache E-Mail reicht für Widerspruch nicht aus

Wer sich gegen behördliche Entscheidungen wehren will, muss dies fristgerecht tun. Und dabei ist zu beachten, dass Widersprüche gegen Verwaltungsakte nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Form wirksam eingelegt werden können. Eine einfache E-Mail genügt nicht, so entschied das Hessische Landessozialgericht. Weiter