Auch Betriebsräte müssen sich an den Datenschutz halten. Wer umfangreiche Angaben zum Verdienst im Unternehmen vom dienstlichen Account an die private E-Mail-Adresse weiterleitet, kann aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden. Das gilt auch für den Vorsitzenden, so das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main. Das Gericht beurteilte die Weiterleitung als grobe Pflichtverletzung. Weiter
Tag Archives: Arbeitsrecht
O-Ton: Kündigung auf dem Tisch – das reicht und gilt als zugegangen!
Eine schriftliche Kündigung gilt als zugegangen, wenn sie dem Arbeitnehmer in seiner Gegenwart so auf den Tisch gelegt wird, dass er Einsicht in das Dokument nehmen und darüber verfügen kann. Ob er sie tatsächlich liest, ist irrelevantSo entschied das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main. Weiter
O-Ton: Arbeitnehmer haftet nicht in voller Höhe – Arbeitsgericht begrenzt Ersatzpflicht
Wer beruflich große Verantwortung trägt, kann mit einer einzigen Fehlentscheidung Schäden in Millionenhöhe auslösen. Für die Betroffenen stellt sich dann die Frage: Müssen sie persönlich für den gesamten Schaden aufkommen, auch wenn dieser in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen steht? Weiter
O-Ton: Probezeit darf bei Befristung nicht übermäßig lang sein
Ist ein Arbeitsverhältnis auf zwölf Monate befristet, kann eine Probezeit von vier Monaten unangemessen lang und damit unwirksam sein. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. In dem Fall hatte der Chef einer Mitarbeiterin kurz vor Ablauf der Probezeit gekündigt. Sie klagte mit der Begründung: Ein auf ein Jahr befristeter Job mit vier Monaten Probezeit ist unverhältnismäßig. Und bekam Recht. Weiter
O-Ton: Sexuelle Belästigung durch Betriebsrat – Kündigung nicht gerechtfertigt
Ein Schlag auf das Gesäß einer Kollegin ist eine sexuelle Belästigung. Diese muss aber nicht zwingend zu einer fristlosen Kündigung führen, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. In solchen Fällen kann eine Abmahnung ausreichend sein. Während einer betrieblichen Veranstaltung war es zu dem Vorfall gekommen. Weiter