Wer während der Fahrt ein Handy benutzt, riskiert ein Bußgeld – auch dann, wenn es keine Fotos oder Videos davon gibt. Es reicht, wenn das Telefon nachvollziehbar gesehen wird. Ausreden, es war ein Kühlpad oder ähnliches, haben kurze Beine, entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten und verurteilte einen Autofahrer wegen vorsätzlicher Benutzung eines Handys zu 100 Euro Geldbuße. Polizisten hatten ihn beim Telefonieren gesehen. Weiter
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O-Ton: Automatisierte Gesichtserkennung bei Online-Klausuren grundsätzlich unzulässig
Der automatisierte Abgleich von Gesichtern während einer Online-Prüfung ist nicht erlaubt. Das Oberlandesgericht Jena sah darin einen Verstoß gegen die DSGVO, die Datenschutz-Grundverordnung. Eine Studentin hatte mehrere digitalen Aufsichtsprüfungen auf ihrem Rechner zu absolvieren, die Hochschule setzte eine sogenannte Proctoring-Software ein. Weiter
O-Ton: Verdacht auf Versicherungsbetrug – wenn der Unfall zu perfekt erscheint
Wer nach einem Autounfall seinen Schaden ersetzt haben möchte, muss darauf vertrauen können, dass die Versicherung den Fall objektiv prüft. Doch wenn sich die Hinweise verdichten, dass ein Zusammenstoß absichtlich herbeigeführt wurde, verfällt jeglicher Anspruch auf Entschädigung. Weiter
O-Ton: Anrechnung von Spendengeldern auf die Eingliederungshilfe
Wenn Menschen mit Handicaps private Spenden für behinderungsbedingte Bedarfe erhalten, können diese Ansprüche auf staatliche Eingliederungshilfe mindern oder ausschließen., so das Sozialgericht Konstanz. In dem Fall ging es um einen Rollstuhlfahrer, der um die Kosten für den behindertengerechten Umbau seiner Wohnung stritt. Weiter
O-Ton: Krankengeld-Anspruch auch bei Arbeitsunfähigkeit direkt zu Jobbeginn
Versicherte haben auch dann einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie eine neue Stelle antreten, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt bereits arbeitsunfähig sind. Das entschied das Landessozialgericht München. In dem Fall hatte eine junge Frau im neuen Job eine Aufgabe, bei der sie überwiegend stehen musste und dies auch in gebückter Haltung. Weiter