Ob Prominente oder Privatpersonen – wer online verleumdet oder in Deepfakes zur Werbefigur gemacht wird, steht oft vor einem Dilemma: Selbst, wenn ein Inhalt gelöscht wird, taucht er wenig später in leicht veränderter Form wieder auf. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass Social-Media-Plattformen wie Facebook auch unaufgefordert inhaltsgleichen oder sehr ähnliche Inhalten sperren müssen. Weiter
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O-Ton: Bewertungsportal muss Identität von Kritiker nicht offenlegen
Was passiert, wenn Bewertungen auf Plattformen wie kununu oder Trustpilot nicht der Wahrheit entsprechen? Das Oberlandesgericht Dresden hat Klarheit geschaffen: Bewertungsportale müssen prüfen, ob jemand, der ein Unternehmen schlecht bewertet, da auch wirklich gearbeitet hat. Aber sie müssen nicht die Identität der Kritiker preisgeben. In dem Fall ging es um die Aussage „schlechtester Arbeitgeber aller Zeiten“. Weiter
O-Ton: Corona-Infektion im Homeoffice kein Arbeitsunfall
Eine Corona-Infektion im Homeoffice kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Entscheidend ist, dass sich die Infektion nicht eindeutig während der versicherten Tätigkeit ereignet hat, so das Landessozialgericht München. Weiter
Kollegengespräch: Klinik muss Sperma des verstorbenen Manns an Ehefrau herausgeben
Eine Witwe kann von einer Klinik die Herausgabe des gefrorenen Spermas ihres verstorbenen Manns verlangen, so das Landgericht Frankfurt/Main. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. In dem Fall hatten sich beide Eheleute vor dem Tod des Mannes auf eine künstliche Befruchtung verständigt, zu der es durch seine Krebserkrankung nicht mehr kam. Weiter
O-Ton: Krankengeld nicht bei neuer Krankheit
Eine weitere Krankheit führt nicht automatisch zu weiterem Krankengeld. Der Anspruch kann nicht verlängert werden, wenn während der ursprünglichen Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit festgestellt wird, entschied das Landessozialgerichts Berlin-Potsdam.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Die Richter haben gesagt: Der Anspruch auf Krankengeld ist auf 78 Wochen begrenzt. Unabhängig davon, ob da noch einmal eine Krankheit kommt oder nicht. Das ist nicht pro Krankheit bezogen, sondern es ist der Bezug pro Krankengeld. Das ist eine maximale Bezugsdauer und dann hört es eben auf. Man sollte als Betroffener immer schauen, dass man eine lückenlose ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit hat, damit man auch komplett diese 78 Wochen bekommt. – Länge 24 sec.
Der ganze Fall unter anwaltauskunft.de zum Nachlesen.