Wer sein Auto bereits verkauft hat und es nach einem unverschuldeten Unfall zu einer Wertminderung kommt, kann die Differenz von der Versicherung als entgangenen Gewinn verlangen. Das Amtsgericht Rheinbach entschied so. In dem Fall wollte ein Mann sein SUV für 21.000 Euro verkaufen – bevor das Fahrzeug jedoch übergeben und bezahlt werden konnte, geschah der Unfall. Weiter
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O-Ton + Kollegengespräch: Ein „Idiotentest“ droht schneller als man denkt…
Alkoholgrenzen für Autofahrer sind klar definiert: Wer mit zu viel Promille am Verkehr teilnimmt, riskiert Strafen wie Führerscheinentzug. Aber: Man muss gar nicht regelmäßig pusten müssen und kann trotzdem ins Visier der Ordnungsbehörde geraten. Weiter
O-Ton: Reifenplatzer auf der Autobahn: Wann die Vollkasko zahlt – und wann nicht
Ein Reifenplatzer bei hoher Geschwindigkeit ist der Albtraum vieler Autofahrer. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wiegt sich oft in Sicherheit. Doch Vorsicht: Nicht jeder Reifenschaden gilt rechtlich als „Unfall“. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden verdeutlicht, dass Autofahrer auf den Kosten sitzen bleiben können, wenn die Ursache im Reifen selbst liegt. Weiter
O-Ton: Geduldsprobe nach dem Unfall – Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen?
Ein unverschuldeter Autounfall ist ärgerlich genug, doch oft beginnt der eigentliche Stress erst nach dem Crash: die Schadensregulierung. Viele Geschädigte machen die Erfahrung, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Bearbeitung verzögert. Man wartet auf das Geld für die Reparatur oder den Mietwagen, während die Versicherung schweigt. Das Amtsgerichts Braunschweig entschied: Ein Haftpflichtversicherer muss bei einem einfachen Unfall mit einer Klage rechnen, wenn er auf ein Schreiben nicht innerhalb von vier Wochen reagiert. Weiter
O-Ton: Auto geklaut? Warum Flunkern bei Vorschäden den Versicherungsschutz kostet
Wenn das eigene Auto geklaut wird, verlassen sich viele auf die Versicherung. Doch der Weg zur Entschädigung führt über ein detailliertes Schadensformular. Wer hier bei Fragen zu früheren Unfällen oder Kratzern „schummelt“, riskiert seinen gesamten Anspruch. Denn: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Weiter