O-Ton + Kollegengespräch: Unerlaubter KI-Einsatz kann im Studium die Prüfungsarbeit kosten

Wer bei einer Hausarbeit generative Künstliche Intelligenz zur inhaltlichen Erstellung oder fachlichen Überarbeitung nutzt und dies nicht offenlegt, riskiert das Nichtbestehen der Prüfung. Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass bereits ein einmaliger ungekennzeichneter Einsatz generativer KI die Eigenständigkeit einer Prüfungsleistung infrage stellen kann.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de – wird damit auch jeder Schulaufsatz mit schlechten Noten bedacht?

O-Ton: Also die Konsequenzen dürften nicht so sein wie bei einer Abschlussarbeit einer akademischen Ausbildung. Aber man muss auch da mit Konsequenzen rechnen, wenn man es nicht gekennzeichnet hat, dass man mit einem KI-Agenten gearbeitet hat. Denn die Arbeit – kann man erstmal verstehen – soll selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt sein. – Länge 18 sec.

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Kollegengespräch: Unerlaubter KI-Einsatz kann im Studium die Prüfungsarbeit kosten

Wer bei einer Hausarbeit generative Künstliche Intelligenz zur inhaltlichen Erstellung oder fachlichen Überarbeitung nutzt und dies nicht offenlegt, riskiert das Nichtbestehen der Prüfung. Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass bereits ein einmaliger ungekennzeichneter Einsatz generativer KI die Eigenständigkeit einer Prüfungsleistung infrage stellen kann.

In dem Fall studierte der spätere Kläger im Masterstudiengang Öffentliches Management – seine Hausarbeit schrieb die KI. Er erklärte jedoch, die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgen Fragen:

1. Und wenn ich jetzt mein Referat in der Schule mit KI erstellen lasse – drohen mir jetzt überall schlechte Noten?
2. Ohne fremde Hilfe – was muss ich also tun?

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