24Mai/26

O-Ton: Automatisierte Gesichtserkennung bei Online-Klausuren grundsätzlich unzulässig

Der automatisierte Abgleich von Gesichtern während einer Online-Prüfung ist nicht erlaubt. Das Oberlandesgericht Jena sah darin einen Verstoß gegen die DSGVO, die Datenschutz-Grundverordnung. Eine Studentin hatte mehrere digitalen Aufsichtsprüfungen auf ihrem Rechner zu absolvieren, die Hochschule setzte eine sogenannte Proctoring-Software ein. Weiter

21Mai/26

Magazin: Post warnt vor überteuerten Nachsendeaufträgen

Die Deutsche Post warnt vor überteuerten Nachsendeaufträgen. Drittanbieter, oft mit Sitz im Ausland, bieten ihre Dienste an – wenn man sich die Briefe wegen eines anstehenden Umzugs oder bei längerer Abwesenheit nachsenden lassen möchten. Allerdings kostet dieses Service, der keinen zusätzlichen Nutzen bringt, häufig das Drei- bis Vierfache. Mehr dazu jetzt. Weiter

20Mai/26

Magazin: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Zwei Arbeitnehmer erledigen den gleichen Job. Beide in Vollzeit, beide zur Zufriedenheit ihres Unternehmens. Aber dass beide dafür das gleiche Gehalt bekommen, ist auch im Jahr 2026 nicht überall selbstverständlich. Das geht so nicht, findet die EU und verlangt eine Angleichung der Entgelte. Das wirft auch für deutsche Unternehmen Fragen auf.  Weiter

20Mai/26

O-Ton: Verdacht auf Versicherungsbetrug – wenn der Unfall zu perfekt erscheint

Wer nach einem Autounfall seinen Schaden ersetzt haben möchte, muss darauf vertrauen können, dass die Versicherung den Fall objektiv prüft. Doch wenn sich die Hinweise verdichten, dass ein Zusammenstoß absichtlich herbeigeführt wurde, verfällt jeglicher Anspruch auf Entschädigung. Weiter

16Mai/26

O-Ton: Wechselmodell – Kindergeld wird zwischen Eltern aufgeteilt

Teilen sich die getrenntlebenden Eltern die Betreuung des gemeinsamen Kinds, haben beide Anspruch auf einen Teil des Kindergelds, so das Oberlandesgericht Celle. In dem Fall teilten sich die Eltern die Betreuung der beiden älteren Kinder, während das jüngste Kind bei der Mutter lebte. Die Mutter bezog das Kindergeld vollständig, der Vater verlangte später einen Anteil zurück – und bekam Recht. Weiter