09Juli/26

O-Ton: LinkedIn-Kontakt bedeutet noch keine Einwilligung in Newsletter

Über geschäftliche Netzwerke wie LinkedIn wird diskutiert und es werden Kontakte gepflegt. Aber die bloße Vernetzung auf einer Plattform bedeutet nicht automatisch, dass man auch Werbung per E-Mail erhalten möchte. Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vernetzung bei LinkedIn keine automatische Erlaubnis für den Versand von Werbe-Newslettern per E-Mail darstellt. Weiter

09Juli/26

Magazin: Reformpaket – Befreiungsschlag beim Bürokratieabbau?

Jeder Unternehmer, jeder Handwerker, jede Ärztin, jede Verbraucherin – alle kennen den Kampf mit der Bürokratie. Jedes noch so kleine Detail wird penibel geregelt und für die Nachwelt dokumentiert. Und obwohl die Politik seit Jahren verspricht, das endlich zu ändern, versinken wir gefühlt immer tiefer in einem Wust aus Vorschriften und Dokumenten. Weiter

06Juli/26

O-Ton + Kollegengespäch: Versicherung muss beim Phishing nicht immer zahlen

Viele Betroffene hoffen nach einem Phishing-Schaden auf ihre Versicherung – doch die greift nicht immer. In dem Fall wollte eine Frau auf einen Plattform eine Babytrage verkaufen. Doch sie fiel auf Betrüger herein. Die lockten sie in einen externen Chat. Dort gab sie ihre Konto- und Kreditkartendaten nochmal ein. Der Schaden – 2000 Euro. Weiter

01Juli/26

O-Ton: Gestohlener Ausweis kann Kreuzfahrt scheitern lassen

Ohne gültigen Ausweis geht bei Reisen mit mehreren Grenzübertritten meist nichts – selbst dann nicht, wenn die Fahrt nur durch die Europäischen Union führt. Wird Reisenden kurz vor einer Kreuzfahrt der Personalausweis gestohlen, besteht in der Regel kein Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Reisepreises, so das Amtsgericht München. Weiter

29Juni/26

O-Ton: Entgangener Gewinn nach Unfall – Differenz zahlt Versicherung bei Autoverkauf

Wer sein Auto bereits verkauft hat und es nach einem unverschuldeten Unfall zu einer Wertminderung kommt, kann die Differenz von der Versicherung als entgangenen Gewinn verlangen. Das Amtsgericht Rheinbach entschied so. In dem Fall wollte ein Mann sein SUV für 21.000 Euro verkaufen – bevor das Fahrzeug jedoch übergeben und bezahlt werden konnte, geschah der Unfall. Weiter