Category Archives: Computer

09Juli/26

O-Ton: LinkedIn-Kontakt bedeutet noch keine Einwilligung in Newsletter

Über geschäftliche Netzwerke wie LinkedIn wird diskutiert und es werden Kontakte gepflegt. Aber die bloße Vernetzung auf einer Plattform bedeutet nicht automatisch, dass man auch Werbung per E-Mail erhalten möchte. Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vernetzung bei LinkedIn keine automatische Erlaubnis für den Versand von Werbe-Newslettern per E-Mail darstellt. Weiter

06Juli/26

O-Ton + Kollegengespäch: Versicherung muss beim Phishing nicht immer zahlen

Viele Betroffene hoffen nach einem Phishing-Schaden auf ihre Versicherung – doch die greift nicht immer. In dem Fall wollte eine Frau auf einen Plattform eine Babytrage verkaufen. Doch sie fiel auf Betrüger herein. Die lockten sie in einen externen Chat. Dort gab sie ihre Konto- und Kreditkartendaten nochmal ein. Der Schaden – 2000 Euro. Weiter

24Mai/26

O-Ton: Automatisierte Gesichtserkennung bei Online-Klausuren grundsätzlich unzulässig

Der automatisierte Abgleich von Gesichtern während einer Online-Prüfung ist nicht erlaubt. Das Oberlandesgericht Jena sah darin einen Verstoß gegen die DSGVO, die Datenschutz-Grundverordnung. Eine Studentin hatte mehrere digitalen Aufsichtsprüfungen auf ihrem Rechner zu absolvieren, die Hochschule setzte eine sogenannte Proctoring-Software ein. Weiter

08Mai/26

„Halluzinierende“ KI: Betreiber haftet für unwahre Fakten-Checks durch Chatbots auf X

Der Betreiber eines KI-Chatbots haftet für unwahre und ehrverletzende Behauptungen, wenn diese dauerhaft über einen offiziellen Account auf einer Social-Media-Plattform öffentlich abrufbar sind. Das entschied das Landgericht Hamburg. In dem Fall ging es um den Chatbot „Grok“ auf der Plattform X (ehemals Twitter). Ein Verein war in einer Liste von Nutzern staatlicher Förderung genannt worden – erhielt aber keine Zuschüsse. Weiter

02Apr./26

O-Ton: „Halluzinierende“ KI – Betreiber haftet für unwahre Fakten-Checks durch Chatbots

Der Betreiber eines KI-Chatbots haftet für unwahre und ehrverletzende Tatsachenbehauptungen, wenn diese dauerhaft über einen offiziellen Account auf einer Social-Media-Plattform öffentlich abrufbar sind. So entschied das Landgericht Hamburg. Weiter