„Halluzinierende“ KI: Betreiber haftet für unwahre Fakten-Checks durch Chatbots auf X

Der Betreiber eines KI-Chatbots haftet für unwahre und ehrverletzende Behauptungen, wenn diese dauerhaft über einen offiziellen Account auf einer Social-Media-Plattform öffentlich abrufbar sind. Das entschied das Landgericht Hamburg. In dem Fall ging es um den Chatbot „Grok“ auf der Plattform X (ehemals Twitter). Ein Verein war in einer Liste von Nutzern staatlicher Förderung genannt worden – erhielt aber keine Zuschüsse.

Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Lüge bleibt Lüge, egal wer sie sagt, ob ein Mensch oder eine Maschine .Und wenn ich diese Lüge oder diese falschen Tatsachen einfach weiter behaupte oder weiter verbreite auf meiner Plattform, dann ist es egal, ob sie von KI kommt oder nicht. Lüge bleibt Lüge und dann hab ich als Betreiber das Ding wieder runter zu nehmen und kann nicht da mich darauf berufen: Hab ich ja gar nicht gesagt, war die Maschine. – Länge 21 sec.

Weitere Informationen unter anwaltauskunft.de

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