Wenn Menschen mit Handicaps private Spenden für behinderungsbedingte Bedarfe erhalten, können diese Ansprüche auf staatliche Eingliederungshilfe mindern oder ausschließen., so das Sozialgericht Konstanz. In dem Fall ging es um einen Rollstuhlfahrer, der um die Kosten für den behindertengerechten Umbau seiner Wohnung stritt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Das Gericht hat entschieden: Es gibt zwei verschiedene allgemeine Spenden, die wie Einkommen behandelt werden. Die werden angerechnet auf das, was er eigentlich hier machen muss, also als eigenes Vermögen. Zweckgebundene Spenden gab’s ja auch . Ein Verein hat gesagt, wir zahlen mehr Dinge, die kein anderer, auch keine Versicherung zahlt. Das sind gebundene Sachen, die werden nicht angerechnet. – Länge 20 sec.
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