O-Ton: Nicht jede Kamera verstößt gegen den Datenschutz

Wenn Firmen ihr Gelände mit Kameras überwachen, verletzen sie bei bei angrenzenden Grundstücken nicht automatisch den Datenschutz. Das Amtsgericht Ansbach entschied so. Denn: Das Unternehmen hatte im Video alles, was nicht zu ihrem Gelände gehörte, verpixelt und geschwärzt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Wir lassen die Kirche im Dorf! Nur dann, wenn ein Verstoß vorliegt, kann ich mich berechtigterweise wehren. Ein Verstoß liegt dann nicht vor, wenn eine Kamera zwar einen Teil meines Grundstücks aufzeichnet, aber das so gemacht wird, dass alles automatisch geschwärzt und gepixelt und nichts gespeichert wird von mir oder meinen Gästen. – Länge 16 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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