O-Ton: Reise geplatzt – Veranstalter muss Reisepreis zurückzahlen

Wer eine Fußballreise inklusive Eintrittskarten, Flügen und Hotel bucht, darf erwarten, die notwendigen Reiseunterlagen rechtzeitig zu erhalten. Bleiben Tickets und Flugdaten aus, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Reisepreises verlangen. Das hat das Amtsgericht München entschieden. In dem Fall ging es um eine Reise zu einem Spiel der Champions League.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de mit Tipps vor der Buchung:

O-Ton: Die Leistungsbeschreibung, also das, was man vereinbart, wirklich schriftlich fixieren. Alle Bestandteile der Reise! Die verbindliche Zusage von Original-Eintrittskarten in einer bestimmten Kategorie. Die Flüge und die Hoteldaten, das sollte alles klar im Vertrag oder in der Bestätigung aufgelistet sein. – Länge 16 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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