Mieter oder Eigentümer einer Dachgeschosswohnung können einen angekündigten Drohnenflug zur energetischen Dachsanierung nicht per Eilverfahren untersagen lassen. Das Amtsgericht München hat dies zurückgewiesen. Damit würden keine Rechte verletzt, so das Gericht – das sei kein rechtswidriger Eingriff in die Privatsphäre.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Etwas anderes ist, wenn beispielsweise eine Baufirma nur um ein Dachvermessung vorzunehmen, dies angekündigt. Also ich weiß Bescheid, wann die Drohne fliegt, dies kurzfristig ist und natürlich dann kein Gerüst gebaut werden muss. Es muss keine Dachbegehung durchgeführt werden. Dann ist das zulässig und ich muss das hinnehmen. – Länge 23 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de