O-Ton + Kollegengespräch: Unleserliches Datum auf Brief führt zur Verjährung

Wenn der Postbote das Datum der Zustellung eines Briefs der Bussgeldbehörde so unleserlich notiert, dass man es nicht lesen kann – bleiben einem vielleicht Fahrverbot oder Punkte in Flensburg erspart. Das Amtsgericht Waldkirch entschied: Das Datum der Zustellung auf dem Briefumschlag war nicht lesbar, die Zustellung damit rechtlich unwirksam.

Das galt sogar, obwohl der Verteidiger des Mannes eine Kopie des Schreibens erhalten hatte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:

O-Ton: Man konnte nur, weil der Anwalt der Einspruch eingelegt hat auf den Bescheid, nicht sofort draus den Schluss ziehen, dass der Brief auch beim Mandanten zugegangen ist. Außerdem hatte die Behörde dem Verteidiger bereits formlos eine Abschrift selber zugestellt. Darum ging es nicht, sondern es geht darum. Die Verfolgungsverjährung ist eingetreten, weil der Betroffene den Originalbrief womöglich nie in den Händen hielt. Oder wir wissen nicht, wann. – Länge 25 sec

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Kollegengespräch: Unleserliches Datum auf Brief führt zur Verjährung

Im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten läuft die Uhr für die Behörden unerbittlich. Genau drei Monate haben die Sachbearbeiter im Regelfall Zeit, um die Verjährung einer Tat zu unterbrechen. Das wirksamste Mittel hierfür ist der Erlass und die förmliche Zustellung eines Bußgeldbescheids. Doch dabei müssen nicht nur die Sachbearbeiter im Amt, sondern auch die Postboten auf der Straße fehlerfrei arbeiten.

Unterläuft dem Zusteller beim Beschriften des berüchtigten gelben Briefumschlags ein vermeintlich kleiner Flüchtigkeitsfehler, kann dies das gesamte Verfahren zu Fall bringen und den betroffenen Autofahrer vor einem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg bewahren. Das Amtsgericht Waldkirch entschied: Das Datum der Zustellung auf dem Briefumschlag war nicht lesbar, die Zustellung damit rechtlich unwirksam.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Der Fall klingt merkwürdig, ist aber tatsächlich so?
2. Aber die Behörde hatte dem Anwalt des Betroffenen auch schon ein Schreiben geschickt?

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