Über geschäftliche Netzwerke wie LinkedIn wird diskutiert und es werden Kontakte gepflegt. Aber die bloße Vernetzung auf einer Plattform bedeutet nicht automatisch, dass man auch Werbung per E-Mail erhalten möchte. Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vernetzung bei LinkedIn keine automatische Erlaubnis für den Versand von Werbe-Newslettern per E-Mail darstellt.
Anwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Es muss eine klare Einwilligung vorliegen. Ohne eine klare Einwilligung des Empfängers kann auch eine einzelne Werbe-Mail – wir sind ja oft betroffen davon – rechtliche Konsequenzen haben und es unzulässig. Und die Einwilligung liegt auch dann nicht for, wenn man mit der Person Kontakt hat. – Länge 20 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.