O-Ton: LinkedIn-Kontakt bedeutet noch keine Einwilligung in Newsletter

Über geschäftliche Netzwerke wie LinkedIn wird diskutiert und es werden Kontakte gepflegt. Aber die bloße Vernetzung auf einer Plattform bedeutet nicht automatisch, dass man auch Werbung per E-Mail erhalten möchte. Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vernetzung bei LinkedIn keine automatische Erlaubnis für den Versand von Werbe-Newslettern per E-Mail darstellt.

Anwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Es muss eine klare Einwilligung vorliegen. Ohne eine klare Einwilligung des Empfängers kann auch eine einzelne Werbe-Mail – wir sind ja oft betroffen davon – rechtliche Konsequenzen haben und es unzulässig. Und die Einwilligung liegt auch dann nicht for, wenn man mit der Person Kontakt hat. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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