Viele Betroffene hoffen nach einem Phishing-Schaden auf ihre Versicherung – doch die greift nicht immer. In dem Fall wollte eine Frau auf einen Plattform eine Babytrage verkaufen. Doch sie fiel auf Betrüger herein. Die lockten sie in einen externen Chat. Dort gab sie ihre Konto- und Kreditkartendaten nochmal ein. Der Schaden – 2000 Euro.
Das Amtsgericht Bernau entschied, dass die Weitergabe von IBAN und Kreditkartendaten in einem Chatraum kein „Phishing“ im Sinne der Versicherungsbedingungen sein muss.
Swen Walentowski von anwaltauskunft.de :
O-Ton: Blöde für die Frau, dass sie ja in der Banking App eigentlich das alles noch bestätigt hat. Dadurch hat das Gericht gesagt: Phishing-Schaden liegt hier nicht vor. Hat keine irgendwas ausgespäht, alles freiwillig preisgegeben. Zweitens hast du’s auch noch bestätigt. Auf jeden Fall nach dem Versicherungsrecht nicht versichert, Du bleibst auf dem Schaden sitzen. – Länge 20 sec
Weitere Informationen unter anwaltauskunft.de.
Kollegengespräch: Online-Verkauf, Chat und falsche Mitarbeiter – wann die Versicherung beim Phishing wirklich zahlt
Online-Plattformen wie Vinted oder Kleinanzeigen gehören für viele Menschen zum Alltag. Schnell ist ein gebrauchter Kinderwagen, ein Handy oder ein Möbel eingestellt – und meist findet sich rasch ein interessierter Käufer. Doch parallel zu diesem Trend haben sich auch Betrugsmaschen etabliert: Täter geben sich als Käufer oder Plattformmitarbeiter aus, lotsen Nutzer aus der vertrauten Umgebung der App in Chats oder auf externe Seiten und bringen sie dazu, Konto- oder Kartendaten preiszugeben oder Zahlungsfreigaben zu erteilen.
Viele Betroffene hoffen anschließend auf ihre Versicherung – doch die greift nicht immer. Wer auf einer Verkaufsplattform auf Betrüger hereinfällt und selbst eine Kreditkartenzahlung in der Banking-App freigibt, kann sich nicht ohne Weiteres auf eine Cyberklausel in der Hausratversicherung berufen. Das Amtsgericht Bernau entschied, dass die Weitergabe von IBAN und Kreditkartendaten in einem Chatraum kein „Phishing“ im Sinne der Versicherungsbedingungen sein muss.
Swen Walentowski von anwaltauskunft.de antwortet auf folgende Fragen:
1. Es kommt wieder mal aufs Kleingedruckte an – wann muss die Versicherung zahlen?
2. Wie war der Fall genau?
Weitere Informationen unter anwaltauskunft.de.