O-Ton: Versicherung muss bei chronischen Schmerzen Cannabis bezahlen

Eine Behandlung mit Medizinal-Cannabis kann eine medizinisch notwendige Heilbehandlung sein, die dann von der privaten Krankenversicherung erstattet werden muss. Voraussetzung ist, dass die Therapie im konkreten Fall zur Schmerzlinderung geeignet ist und andere Behandlungsmethoden nicht ausreichend geholfen haben, entschied das Landgericht Hamburg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, es wurde bereits alles versucht. Schmerzlinderung ist nicht eingetreten. Es geht also keine gleichwertigen Alternativen. Ein Gutachten hat es bestätigt. Es gibt zwar keine ausformulierten wissenschaftlichen Studien dazu, aber das kann dem Mann helfen. Also muss die Versicherung zahlen. – Länge 16 sec.

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