Ein Wasserschaden kann ein Versicherungsfall sein, es kommt auf das Kleingedruckte an: Entscheidend ist die Ursache des Wasseraustritts. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied: Die Versicherung muss zahlen – auch Abwasser kann Leitungswasser sein.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Leitung ist Leitung. Ob Abwasser oder nicht Abwasser. Der so genannte Rückstauschaden, der meist nicht versichert ist, ist, wenn Wasser aus Gullys, Abflüssen, Keller, Abläufen oder aus der Toilette kommt. Das ist ein so genannter Rückstauschaden. Wenn es also ganz massiv regnet, dann wird das von unten hoch gedrückt durch die Abflüsse. Das ist kein Leitungswasserschaden, sondern ein Rückstauschaden. Aber in dem Fall war so: Auch Abwasser kommt aus der Leitung. Und ist Wasser aus einer Leitung – also versichert. – Länge 27 sec
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
Kollegengespräch: Hausratversicherung muss auch für Abwasser nach Rohrbruch zahlen
Ein Wasserschaden kann ein Versicherungsfall sein, es kommt auf das Kleingedruckte an: Entscheidend ist die Ursache des Wasseraustritts. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied: Ein Schaden durch ein gebrochenes Entwässerungsrohr kann unter den Leitungswasserschutz der Hausratversicherung fallen. In dem Fall wollte die Versicherung nicht zahlen. Sie sagte: Abwasser ist kein Leitungswasser.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Was muss ich bei meinem Versicherungsvertrag beachten?
2. Dieser Fall ist aber wirklich spitzfindig – wie war das genau beim Oberlandesgericht Brandenburg?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.