Wer nach einem Autounfall seinen Schaden ersetzt haben möchte, muss darauf vertrauen können, dass die Versicherung den Fall objektiv prüft. Doch wenn sich die Hinweise verdichten, dass ein Zusammenstoß absichtlich herbeigeführt wurde, verfällt jeglicher Anspruch auf Entschädigung.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Essen spricht eine Vielzahl von Indizien für einen abgesprochenen Verkehrsunfall, wenn sich das geschilderte Unfallgeschehen technisch nicht nachvollziehen lässt und weitere Auffälligkeiten hinzukommen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de über fadenscheinige Argumente:
O-Ton: Ja, im Vorbeifahren bin ich von der Kupplung abgerutscht, dann ist der Wagen nach rechts gezogen. Dann hab ich das Fahrzeug touchiert. Komisch aber, wenn es die ganze Länge eines Fahrzeuges, beispielsweise also viele Bauteile betrifft. Oder aber wenn ein Sachverständiger, wie hier bei dem Fall beim Landgericht Essen, festgestellt hat: Um die Schäden an dem Fahrzeug zu verursachen, muss man mindestens zweimal dagegen gefahren sein. Also haben wir schon hier beim Unfallhergang erhebliche Zweifel. – Länge 20 sec.
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