Der Betreiber eines KI-Chatbots haftet für unwahre und ehrverletzende Tatsachenbehauptungen, wenn diese dauerhaft über einen offiziellen Account auf einer Social-Media-Plattform öffentlich abrufbar sind. So entschied das Landgericht Hamburg.
Ein betroffener Verein kann in einem solchen Fall Unterlassung verlangen – selbst wenn der beanstandete Inhalt von einer KI generiert wurde.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de zu den Hintergründen:
O-Ton: Lüge bleibt Lüge, egal wer sie sagt – ob ein Mensch oder eine Maschine! Und wenn ich diese Lüge oder diesen falschen Tatsachen einfach weiter behaupte oder weiter verbreite auf meiner Plattform, dann ist es egal, ob sie von KI kommt oder nicht. Lüge bleibt Lüge und dann habe ich als Betreiber das Ding wieder runter zu nehmen. Und ich kann mich nicht darauf berufen: Habe ich ja gar nicht gesagt, war die Maschine. – Länge 21 sec.
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