O-Ton: Kein Zugriff auf Erbe – Vermögen wird beim Bafög nicht angerechnet

Auch Immobilien-Erben können Anspruch auf Bafög haben, so das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. In dem Fall wollte ein junger Mann sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. Er beantragte Bafög. Die Behörde lehnte ab – immerhin war Miteigentümer mehrerer Häuser.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:

O-Ton: Es ist nicht ungerecht, wenn man sich überlegt, dass jemand hier Bafög zugesprochen bekommen hat, der anteilige Immobilien geerbt hat. Ihm und seinen Geschwistern gehörten Immobilien, die konnte er nicht verwerten. Er hat keinen Zugriff drauf gehabt. Wie hätte er das verkaufen sollen? Da hat das Gericht gesagt: Er hat kein laufendes Einkommen, also bekommt er Bafög. – Länge 22 sec.

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