Arbeitslose können nicht einfach mit Hinweis auf den verlorenen Job ihre Pflicht auf Unterhalt streichen oder kürzen. Sie müssen nachweisen, dass sie den Arbeitsplatz unverschuldet verloren haben, so das Oberlandesgericht Koblenz. In dem Fall ging es um einen Mann, der nach seinem Jobverlust seiner Ex-Partnerin weder Trennungs- noch Kindesunterhalt zahlen wollte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Es gilt die sogenannte Erweiterte Erwerbspflicht. Das heißt: Er muss seinen Unterhalt zahlen. Wenn er arbeitslos wird, kann er davon zunächst befreit werden. Aber er muss nachweisen, warum er arbeitslos geworden ist. Wenn das seine Schuld war, er gekündigt hat etc, dann bleibt der Anspruch unvermindert bestehen. Wenn er nichts dazu sagt – auch! Also, wer seinen Job verliert und seinen Unterhalt jetzt nicht zahlen kann, der muss auch begründen, warum er den Job verloren hat. – Länge 25 sec.
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