Auch wenn eine Arbeitnehmerin wegen Mutterschutz, Elternzeit und Krankheit über viele Jahre hinweg nicht arbeitet, verfallen ihre angesammelten Urlaubsansprüche nicht automatisch, so das Landesarbeitsgericht Hamm. Bei der Frau waren über die Jahre hinweg 366 Urlaubstage aufgelaufen. Die wollte sie nun abgegolten haben und verlangt fast 90.000 Euro. Weiter
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O-Ton: Bewertungsportal muss Identität von Kritiker nicht offenlegen
Was passiert, wenn Bewertungen auf Plattformen wie kununu oder Trustpilot nicht der Wahrheit entsprechen? Das Oberlandesgericht Dresden hat Klarheit geschaffen: Bewertungsportale müssen prüfen, ob jemand, der ein Unternehmen schlecht bewertet, da auch wirklich gearbeitet hat. Aber sie müssen nicht die Identität der Kritiker preisgeben. In dem Fall ging es um die Aussage „schlechtester Arbeitgeber aller Zeiten“. Weiter
Magazin: Mit welchem Personal die Rüstungsmilliarden umsetzen?
Die sicherheitspolitische Lage spitzt sich zu – Deutschland und Europa müssen ihre Verteidigungsfähigkeit stärken. Mit dem milliardenschweren Sondervermögen für die Bundeswehr hat die Bundesregierung hierfür die Weichen gestellt. Doch was bedeuten diese Investitionen konkret für den Arbeitsmarkt, vor allem im sicherheits- und verteidigungsrelevanten Bereich?
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O-Ton: Probezeit darf bei Befristung nicht übermäßig lang sein
Ist ein Arbeitsverhältnis auf zwölf Monate befristet, kann eine Probezeit von vier Monaten unangemessen lang und damit unwirksam sein. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. In dem Fall hatte der Chef einer Mitarbeiterin kurz vor Ablauf der Probezeit gekündigt. Sie klagte mit der Begründung: Ein auf ein Jahr befristeter Job mit vier Monaten Probezeit ist unverhältnismäßig. Und bekam Recht. Weiter
O-Ton : Urlaub und Freistellung – Rechte des Arbeitnehmers bei Krankheit
Kürzlich machten Meldungen die Runde, dass Tesla-Mitarbeiter mit unangekündigten Hausbesuchen rechnen müssen, wenn sie krank geschrieben sind. Stellt sich die Frage: Was darf man während der Krankheit, was nicht? Weiter