Auch wenn eine Arbeitnehmerin wegen Mutterschutz, Elternzeit und Krankheit über viele Jahre hinweg nicht arbeitet, verfallen ihre angesammelten Urlaubsansprüche nicht automatisch, so das Landesarbeitsgericht Hamm. Bei der Frau waren über die Jahre hinweg 366 Urlaubstage aufgelaufen. Die wollte sie nun abgegolten haben und verlangt fast 90.000 Euro.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie war der Fall genau?
2. Und wie wurde nun entschieden?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.