Was passiert, wenn Bewertungen auf Plattformen wie kununu oder Trustpilot nicht der Wahrheit entsprechen? Das Oberlandesgericht Dresden hat Klarheit geschaffen: Bewertungsportale müssen prüfen, ob jemand, der ein Unternehmen schlecht bewertet, da auch wirklich gearbeitet hat. Aber sie müssen nicht die Identität der Kritiker preisgeben. In dem Fall ging es um die Aussage „schlechtester Arbeitgeber aller Zeiten“.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Sie haben Recht bekommen. Sie haben gesagt, sie haben geforscht: Gibt es oder gab es ein Arbeitsverhältnis? Da gab es dann den Arbeitsvertrag. Damit ist klar, dass es ein Arbeitsverhältnis gab. Deshalb durfte es auch in einer etwas pauschalisierten Form bewertet werden. Aber ich muss den nicht preisgeben! – Länge 19 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de