Wer bei einer Hausarbeit generative Künstliche Intelligenz zur inhaltlichen Erstellung oder fachlichen Überarbeitung nutzt und dies nicht offenlegt, riskiert das Nichtbestehen der Prüfung. Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass bereits ein einmaliger ungekennzeichneter Einsatz generativer KI die Eigenständigkeit einer Prüfungsleistung infrage stellen kann. Weiter
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Kollegengespräch: Heimunterricht aus religiösen Gründen – Eltern scheitern vor Gericht
In Deutschland besteht Schulpflicht. Eltern, die ihre Kinder zuhause mit fachlicher und pädagogischer Unterstützung eines Vereins selbst unterrichten, erfüllen diese Schulpflicht nicht, so das Verwaltungsgericht Münster.
Die Eltern unterrichteten ihre Kinder aus „religiösen Gründen“ zuhause, nach ihren Angaben griffen sie dabei auf die Unterstützung eines Vereins zurück, der sich als „freies christliches Heimschulwerk“ bezeichnete. Die Schulaufsichtsbehörde forderte die Eltern auf, ihre Kinder an einer an Schule anzumelden, an der sie ihre Schulpflicht erfüllen können. Dagegen klagten die Eltern.
Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie war der Fall genau?
2. Warum ist das so?
Mehr unter anwaltauskunft.de
Kollegengespräch: Wenn Kinder nicht zur Schule wollen – Urteil gegen Eltern
Auch gegen den erklärten Willen der Kinder sind Eltern verpflichtet, den regelmäßigen Schulbesuch durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies die Klage eines Elternpaars zurück, das ihre Kinder seit Monaten nicht mehr zur Schule geschickt hatte. Weiter
O-Ton: Krankenkasse muss Therapiestuhl im Kindergarten übernehmen
Kinder mit körperlichen Behinderungen brauchen Unterstützung. Bei der Bewilligung von Maßnahmen kommt es jedoch immer wieder zu einem Hin- und Herschieben der Zuständigkeiten zwischen Krankenkasse und Eingliederungshilfeträger. Weiter
Kollegengespräch: Ein Schnappschuss mit ernsten Folgen
Heimliches Fotografieren im Unterricht ist tabu – ein Berliner Schüler hat sich dafür einen Verweis eingehandelt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Ein Achtklässler hatte heimlich Fotos von seinem Lehrer gemacht und im Netz geteilt. Die Schulleitung, dem Schüler einen schriftlichen Verweis zu erteilen – und im Jahreszeugnis des Schülers festzuhalten. Weiter