Ist ein Arbeitsverhältnis auf zwölf Monate befristet, kann eine Probezeit von vier Monaten unangemessen lang und damit unwirksam sein. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. In dem Fall hatte der Chef einer Mitarbeiterin kurz vor Ablauf der Probezeit gekündigt. Sie klagte mit der Begründung: Ein auf ein Jahr befristeter Job mit vier Monaten Probezeit ist unverhältnismäßig. Und bekam Recht.
Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de
O-Ton: Also, das muss in einem ausreichenden Verhältnis stehen. Hier hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gesagt: Bei 12 Monaten Arbeitsvertrag vier Monate Probezeit – das ist zu lang, das steht in keinem Verhältnis. Das ist ja ein Drittel. Also kürzer muss die Probezeit sein. Deshalb war die Kündigung unwirksam, weil sie nämlich nicht in der Probezeit war. – Länge 18 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de