Ist ein Arbeitsverhältnis auf zwölf Monate befristet, kann eine Probezeit von vier Monaten unangemessen lang und damit unwirksam sein. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. In dem Fall hatte der Chef einer Mitarbeiterin kurz vor Ablauf der Probezeit gekündigt. Sie klagte mit der Begründung: Ein auf ein Jahr befristeter Job mit vier Monaten Probezeit ist unverhältnismäßig. Und bekam Recht. Weiter
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O-Ton: Anordnung von Fahrverbot und Sperrfrist schließt sich regelmäßig aus
Alkoholsündern drohen deutliche Strafen – aber Fahrverbot und Sperrfrist schließen sich aus. Die erste Instanz hatte gegen einen betrunkenen Autofahrer neben der Geldstrafe auch ein sechsmonatiges Fahrverbot verhängt. Zudem entschied das Amtsgericht auf eine zweijährige Sperrfrist, in der der Mann nicht erneut den Führerschein hätte machen können. Das ist nicht rechtens, so das Oberlandesgericht Hamm.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das Oberlandesgericht Hamm hat die gleichzeitige Anordnung eines Fahrverbots und einer isolierten Sperrfirst für nicht zulässig erachtet. Beides gemeinsam zu verhängen, schließt sich regelmäßig aus. – Länge 13 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de
O-Ton + Magazin: Verkehrsordnungswidrigkeit – Verjährung beträgt zwei Jahre
Es gibt unterschiedliche Fristen für eine Verjährung, beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung liegt diese Frist bei zwei Jahren. Innerhalb dieser Zeit muss eine Entscheidung fallen, wenn ein Temposünder dem Bußgeldbescheid widerspricht. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Krankenkasse entscheidet nicht rechtzeitig – Antrag gilt als genehmigt
Grundsätzlich haben Krankenkassen fünf Wochen Zeit, über Anträge für Behandlungen und medizinische Maßnahmen zu entscheiden. Tun sie dies nicht rechtzeitig, gilt der Antrag als genehmigt. Weiter
O-Ton: Wann verjähren ärztliche Behandlungsfehler?
In der Regel nach drei Jahren verjähren ärztliche Behandlungsfehler. Die Frist beginnt, wenn der Patient, beispielsweise durch den Arztbrief nach der Behandlung, die Einzelheiten kennen kann. Weiter