Die Kosten für eine Privatschule sind unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss sich je nach seinen Einkommensverhältnissen daran beteiligen, so das Oberlandesgericht Brandenburg. Geklagt hatte ein Vater, der Kinderunterhalt entsprechend der höchsten Einkommensstufe zahlte. Er wollte sich am Schulgeld nicht beteiligen. Weiter
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O-Ton: Geringeres Einkommen – geringerer Trennungsunterhalt?
Der Unterhalt nach der Trennung bemisst sich am Einkommen. Wer weniger verdient, muss weniger Unterhalt zahlen. In dem Fall hatte ein Mann einen neuen Job, verdiente weniger und dementsprechend waren auch die Zahlungen an seine Ex geringer. Die Frau wollte das nicht hinnehmen und klagte: Er habe die Kündigung provoziert, indem er seinen Chef massiv beleidigt habe. Weiter
O-Ton: Vorübergehend räumlich getrennt – kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
Wer getrennt von seinem Ehepartner lebt, kann unter Umständen einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Bei einer Trennung „umständehalber“, etwa weil ein Partner noch in einem anderen Land lebt, besteht ein solcher Anspruch nicht, entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Weiter
O-Ton: Unterhalt – höherer Selbstbehalt wegen höherer Miete?
Wenn ein Ehepartner nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, zahlt der Verbliebene die Miete allein. Allerdings darf der vereinbarte Unterhalt nicht wegen Mietsteigerungen gekürzt werden, so das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg. In dem Fall hatte sich der Ex-Gatte auch nicht um eine günstigere Wohnung bemüht. Weiter
O-Ton: Für Jahresverdienst bei Unterhaltszahlungen reichen auch unvollständige Unterlagen
Für die Berechnung des Unterhalts müssen Unterlagen eigentlich vollständig sein, es gibt aber Ausnahmen. Wichtig ist die Aussagekraft. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, reichten acht Lohnabrechnungen und drei Kontoauszüge, aus denen Zahlungen an die Kinder hervorgingen. Weiter