Wer keinen Unterhalt zahlt, weil er keine Arbeit hat, muss nachweisen können, dass er sich ausreichend um eine Tätigkeit bemüht. Ist das nicht der Fall, kann sich die Berechnung des Unterhalts für sein Kind an einem fiktiven Einkommen orientieren, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht. Weiter
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O-Ton: Beim Kindesunterhalt entscheidet das mögliche Einkommen
Wenn Väter oder Mütter angeben, dass sie keinen Unterhalt zahlen können, müssen sie das nachweisen. Wenn sie sich nicht ausreichend um ein höheres Einkommen bemühen, wird für die Berechnung des Unterhalts ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht. Weiter
O-Ton: Auch für volljährige Kinder kann Unterhalt fällig werden
Normalerweise müssen erwachsene Kinder für ihren Unterhalt selbst aufkommen. Sind sie allerdings aufgrund einer chronischen Krankheit daran gehindert, müssen Eltern eventuell zahlen. Einen solchen Fall entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Weiter
O-Ton: Unbefristeter Unterhalt nach zwei Jahrzehnten Ehe?
Er macht Karriere, sie versorgt Haushalt und Kinder. Und wenn die Ehe zerbricht? Hat die Frau während einer über zwei Jahrzehnte währenden Ehe überwiegend für Kinder und Haushalt gesorgt, kann sie Anspruch auf unbefristeten nachehelichen Unterhalt haben. Weiter
O-Ton: Unterhaltsvorschuss auch im Ausland
Alleinerziehende können einen Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder vom Amt bekommen. Diesen Anspruch gibt es auch, wenn das Kind länger als ein halbes Jahr im Ausland zur Schule geht. Weiter