Teilen sich die getrenntlebenden Eltern die Betreuung des gemeinsamen Kinds, haben beide Anspruch auf einen Teil des Kindergelds, so das Oberlandesgericht Celle. In dem Fall teilten sich die Eltern die Betreuung der beiden älteren Kinder, während das jüngste Kind bei der Mutter lebte. Die Mutter bezog das Kindergeld vollständig, der Vater verlangte später einen Anteil zurück – und bekam Recht. Weiter
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O-Ton: Kann Unterhalt bei erweitertem Umgang neu geregelt werden?
Auch wenn ein Elternteil die Betreuung des gemeinsamen Kindes ausweitet, muss er Unterhalt zahlen. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg. In dem Fall stritten Eltern um den Unterhalt für ihren Jungen, der seit der Trennung bei der Mutter lebte. Weiter
O-Ton: 45% der Kinderbetreuung – Elternteil bleibt unterhaltspflichtig
Ein Wechselmodell bei der Kindererziehung setzt voraus, dass die Eltern das Kind jeweils zu 50 Prozent betreuen. Eine Aufteilung 45% zu 55% ist kein Wechselmodell mehr, entschied das Berliner Kammergericht. In dem Fall ging es um den Unterhalt für die Tochter, die bei der Mutter lebt. Weiter
O-Ton: Kindergeld wird bei Wechselmodell geteilt
Trennen sich die Eltern, muss der Umgang mit den Kindern geregelt werden. Da heute oft beide Eltern arbeiten, wird häufiger als früher das Wechselmodell vereinbart. Weiter