Auch wenn ein Elternteil die Betreuung des gemeinsamen Kindes ausweitet, muss er Unterhalt zahlen. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg. In dem Fall stritten Eltern um den Unterhalt für ihren Jungen, der seit der Trennung bei der Mutter lebte.
Der Vater meinte, beide Ex-Partner würden das Kind in annähernd gleichem Maße betreuen und versorgen – und somit ihre Verpflichtung zum Unterhalt erfüllen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Es ist kein echtes Wechselmodell, die Betreuung ist nicht fifty-fifty. Sondern in dem Fall 57 Prozent bei der Mutter, 43 Prozent beim Vater. Also betreut die Mutter mehr, also gibt es einen Unterhaltsanspruch. Der Mann, der Vater, musste Geld für den Unterhalt bezahlen. Nur bei einem echten Wechselmodell sieht das anders aus. – Länge 18 sec
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