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06Sep./12

O-Ton + Magazin: Sturmklingeln als Eingriff in Privatsphäre?

 Schriftstücke können an der geöffneten Wohnungstür übergeben werden. Es stellt auch keinen Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn dem ein „Sturmklingeln“ vorausgegangen ist. In dem Fall vor dem Amtsgericht München ging es um die Zustellung einer Wohnungskündigung. Doch die Mieterin wehrte sich – und klagte ihrerseits auf Schmerzensgeld. Weiter