Eine weitere Krankheit führt nicht automatisch zu weiterem Krankengeld. Der Anspruch kann nicht verlängert werden, wenn während der ursprünglichen Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit festgestellt wird, entschied das Landessozialgerichts Berlin-Potsdam.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Die Richter haben gesagt: Der Anspruch auf Krankengeld ist auf 78 Wochen begrenzt. Unabhängig davon, ob da noch einmal eine Krankheit kommt oder nicht. Das ist nicht pro Krankheit bezogen, sondern es ist der Bezug pro Krankengeld. Das ist eine maximale Bezugsdauer und dann hört es eben auf. Man sollte als Betroffener immer schauen, dass man eine lückenlose ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit hat, damit man auch komplett diese 78 Wochen bekommt. – Länge 24 sec.
Der ganze Fall unter anwaltauskunft.de zum Nachlesen.