Tag Archives: Entscheidung

09März/14

Ford-Europa-Managerin macht Köln Hoffnung

 Köln – Bei der Entscheidung zur Zukunft des Kölner Ford-Werks will das Management nicht nur die nüchternen Zahlen berücksichtigen. Vor der Betriebsversammlung am kommenden Montag kündigte Chef-Entwicklerin Barb Samardzich, Nummer zwei von Ford in Europa, im Gespräch mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche an, auch die jahrzehntelange Verankerung von Ford in Köln, die Erfahrung der Belegschaft und die Flexibilität in der Fertigung würden eine Rolle spielen. Das Unternehmen sei sich der großen Bedeutung bewusst, die das Kölner Montagewerk seit Jahrzehnten für die Menschen und für die Stadt habe. Letztlich müsse der neue Fiesta aber zu wettbewerbsfähigen Kosten produziert werden können.

Ford erwägt, die Montage des neuen Fiesta ab 2016 in das schwach ausgelastete Werk im rumänischen Craiova zu verlagern. Die Entscheidung zwischen den beiden konkurrierenden Standorten soll noch im ersten Halbjahr fallen.

19März/12

O-Ton + Magazin: Schaden in Waschanlage

 Frühjahrsputz – auch beim Auto. Aber: Wird das Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, kommt es oft zum Streit. Und wer haftet dann? Nicht einmal Gutachter können immer eine schlüssige antwort geben.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall, der vom Landgericht Berlin entschieden wurde, konnte auch aufgrund des Sachverständigengutachtens nicht geklärt werden, worauf der Schaden zurück zu führen ist. Also, ob die Frau sich falsch verhalten und gebremst hat, was man ja nicht darf, wenn das Auto gezogen wird. Oder ob es ein Versagen der Waschanlage war. Grundsätzlich ist es so, wenn Sie Ihr Auto in eine Waschstraße fahren und aus dem Auto aussteigen und nicht kontrollieren können, was darin geschieht, dann spricht der erste Anschein dafür, dass es ein Verschulden des Anlagenbetreibers ist, wenn das Auto beschädigt worden ist. Weil Sie ja gar nicht mit vor Ort waren und gar nicht haben einwirken können auf Ihr Auto. – Länge 31 sec.

Weitere Informationen: www.verkehrsrecht.de.

O-Ton zum Download

Magazin: Schaden in Waschanlage

Frühjahrsputz – auch beim Auto. Aber: Wird das Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, kommt es oft zum Streit. Und wenn es eine Anlage mit Schlepptrossenbetrieb ist – dann wird es kompliziert. Klingt schwierig? Ist es auch! Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Jetzt wird sich der geneigte Waschstraßenlaie fragen: „Was ist bitte Schlepptrossenbetrieb“? Das ist zwar nicht unbedingt juristisches Fachwissen, aber Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins kann dennoch für Aufklärung sorgen:

O-Ton: Das heißt, dass Sie selber im Wagen sitzen bleiben und das Auto durch die Waschanlage gezogen wird. Und es kam zu einer Kollision mit dem Trocknungsgebläse, wodurch das Fahrzeug beschädigt wurde. – Länge 11 sec

Und wo ein Schaden ist, da ist auch Ärger – beide Seiten trafen sich vor Gericht. Nur: Wer ist schuld an dem Schaden?

O-Ton: SFX

Es war einer dieser Fälle, bei dem auch Justizia nur mit den Schultern zucken konnte:

O-Ton: In dem Fall, der vom Landgericht Berlin entschieden wurde, konnte auch aufgrund des Sachverständigengutachtens nicht geklärt werden, worauf der Schaden zurück zu führen ist. Also, ob die Frau sich falsch verhalten und gebremst hat, was man ja nicht darf, wenn das Auto gezogen wird. Oder ob es ein Versagen der Waschanlage war. – Länge 18 sec.

Ein Urteil, das sich buchstäblich gewaschen hatte.

O-Ton: SFX

Anders – so die Richter – sei die Beweissituation in Fällen, in denen der Benutzer sein Fahrzeug in der Waschanlage abstelle und der Waschvorgang automatisch ablaufe. Bettina Bachmann:

O-Ton: Grundsätzlich ist es so, wenn Sie Ihr Auto in eine Waschstraße fahren und aus dem Auto aussteigen und nicht kontrollieren können, was darin geschieht, dann spricht der erste Anschein dafür, dass es ein Verschulden des Anlagenbetreibers ist, wenn das Auto beschädigt worden ist. Weil Sie ja gar nicht mit vor Ort waren und gar nicht haben einwirken können auf Ihr Auto. – Länge 15 sec.

Weitere Informationen: www.verkehrsrecht.de.

Absage

Magazin zum Download

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03Juli/11

O-Ton: Sozialhilfeträger kann Geschenke verarmter Schenker zurückfordern

 Wenn jemand aus seinem Vermögen Grundstücke oder Bargeld verschenkt und später Sozialhilfe beantragen muss, dann kann das für die Beschenkten unangenehm werden. Der Sozialhilfeträger kann nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg vieles zurückfordern. In dem Fall hatte eine Mutter ihrer Tochter erhebliche Geschenke gemacht und war danach verarmt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über den Fall:

O-Ton: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für jeden, der etwas verschenkt, wenn er später verarmt, wieder Geschenke zurückzufordern. Hier ist durch den Tod der Mutter dieser Anspruch auf den Sozialversicherungsträger übergegangen. Hier liegt auch keine wirtschaftliche Härte vor, die einem solchen Anspruch vielleicht entgegen stehen würde. Denn ein Grundstück, was sie von der Mutter erhalten hatte, hat sie später für mehrere Hunderttausend Euro verkauft, weil man dort Sand abbauen konnte. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden juristischen Beistand für Streitigkeiten mit dem Finanzamt gibt es unter anwaltauskunft.de.

O-Ton zum Download

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