Wenn jemand aus seinem Vermögen Grundstücke oder Bargeld verschenkt und später Sozialhilfe beantragen muss, dann kann das für die Beschenkten unangenehm werden. Der Sozialhilfeträger kann nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg vieles zurückfordern. In dem Fall hatte eine Mutter ihrer Tochter erhebliche Geschenke gemacht und war danach verarmt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über den Fall:
O-Ton: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für jeden, der etwas verschenkt, wenn er später verarmt, wieder Geschenke zurückzufordern. Hier ist durch den Tod der Mutter dieser Anspruch auf den Sozialversicherungsträger übergegangen. Hier liegt auch keine wirtschaftliche Härte vor, die einem solchen Anspruch vielleicht entgegen stehen würde. Denn ein Grundstück, was sie von der Mutter erhalten hatte, hat sie später für mehrere Hunderttausend Euro verkauft, weil man dort Sand abbauen konnte. – Länge 22 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden juristischen Beistand für Streitigkeiten mit dem Finanzamt gibt es unter anwaltauskunft.de.
O-Ton zum Download
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Stuttgart — Die Entscheidung der Daimler AG zur Zukunft der Luxusmarke Maybach soll nach einem Bericht der Fachzeitschrift Automotive News Europe noch im Juni fallen. Demnach stehen mit der Schließung oder einer Kooperation mit dem britischen Hersteller Aston Martin zwei Optionen zur Wahl. Daimler-Chef Dieter Zetsche sprach auf Nachfrage von Automotive News Europe von „einer höheren Wahrscheinlichkeit für eine positive Entscheidung“ für eine zweite Generation des Maybach, wenn ein Partner eingebunden wird. Zetsche bestätigte Gespräche mit Aston Martin.
München – Nach Informationen der Automobilwoche verzögert sich die Entscheidung des BMW-Vorstandes über die Produktion des Smart-Herausforderers Mini Rocketman. Der Autohersteller steht demnach vor einem betriebswirtschaftlichen Problem: Als Serienfahrzeug müsste der Rocketman deutlich preiswerter angeboten werden als das bislang kleinste Modell Mini one. In der Produktion wäre die verkürzte Version aber kaum günstiger, schreibt die Branchen- und Wirtschaftszeitung unter Berufung auf das Management weiter. „Aus dem Rocketman einen profitablen Business-Case zu machen, wird nicht einfach“, zitiert das Blatt eine hochrangige Quelle. Hinzu komme, „dass wir zurzeit im Werk Oxford gar keine Kapazitäten frei haben“.