20März/23

O-Ton: Kindesentführung – keine Rückführung in die Ukraine

Ein Kind, das nach Ansicht des Vaters von der Mutter aus der Ukraine entführt wurde, muss nicht zurück nach Kiew. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Zwar müsste das Kind nach dem Haager Kindesentführungsüberkommen zurück – aber es sei zu gefährlich, das Kind in ein Kriegsgebiet zurückzubringen. Auch sei nicht absehbar, wie lange der Krieg in der Ukraine dauern werde. Weiter

17März/23

O-Ton: Ordnungsgeld wegen unerlaubter Werbung

Man hat ein Recht dazu, den Einwurf von Werbung in den Briefkasten zu untersagen – der Aufkleber „keine Werbung bitte“ macht das deutlich. Und das muss auch respektiert werden. Einem Umzugsunternehmen untersagte das Amtsgericht München, Werbematerial in einem Mehrfamilienhauses abzulegen, für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR angedroht. Weiter

15März/23

Magazin: Wie flexibel können wir arbeiten?

Flexible Beschäftigungsformen wie Zeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeit und Minijobs helfen den Firmen und den Mitarbeitern. Die einen finden mehr Personal, die anderen bekommen einen erleichterten Einstieg in den Job. Auch zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten wünschen sich immer mehr Beschäftigte und viele Betriebe gehen darauf ein. Weiter

14März/23

O-Ton + Magazin: Kamera im Auto – rechtlich nicht ganz einfach

Eine DashCam – eine Kamera auf dem Armaturenbrett im Auto – ist rechtlich nicht ganz unproblematisch. Denn sie ist zwar erlaubt, aber sie darf nicht ständig und ohne Grund aufzeichnen. Aber es gibt Situationen, da gelten die Aufnahmen doch als Beweis vor Gericht. So einen Fall hatte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zu entscheiden. Weiter

13März/23

O-Ton + Magazin: Kollision mit Blumenkübel in einer Spielstraße

In einer Spielstraße muss man langsam fahren und achtsam sein – bei einer Kollision mit einem Blumenkübel bekommt man den Schaden nicht ersetzt. Über 1.300 Euro kostete die Reparatur des Wagens, den ein Mann gegen den unbeleuchteten Kübel gesetzt hatte. Das Geld wollte er vor Gericht erstreiten. Allerdings lehnte das Landgericht Koblenz seinen Wunsch ab. Weiter