O-Ton + Kollegengespräch: Beleidigungen im Netz müssen gelöscht werden

Im Internet wird nicht immer freundlich miteinander umgegangen. Wer soziale Medien nutzt, ist von der Meinungs­freiheit geschützt und kann sagen, was dem Kopf entspringt. Grenzen gibt es dort, wo das Persön­lich­keitsrecht Dritter verletzt wird.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de erklärt, wann ein Post zur Beleidigung wird.

O-Ton: Wenn eine Beleidigung vorliegt, dann muss der Betreiber das löschen – wer er das weiß, wenn er drauf hingewiesen wird usw. Zur Beleidigung gehören mehrere Sachen, beispielsweise Beschimpfungen, abwertende Äußerungen, Diffamierungen, Verunglimpfungen. All das das sind Beleidigungen. Aber auch Verleumdungen oder üble Nachrede. Auch dann besteht ein Löschungsanspruch gegen den Betreiber der Plattform. – Länge 22 sec

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Kollegengespräch: Beleidigungen im Netz müssen gelöscht werden

Im Internet wird nicht immer freundlich miteinander umgegangen. Wer soziale Medien nutzt, ist von der Meinungs­freiheit geschützt und kann sagen, was dem Kopf entspringt. Grenzen gibt es dort, wo das Persön­lich­keitsrecht Dritter verletzt wird.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de erklärt, wann ein Post zur Beleidigung wird.

1. Wann kann ich falsche Behaup­tungen auf Plattformen entfernen lassen?
2. Wenn ich über jemanden behaupte, er sei ein Idiot – reicht das zum Entfernen?

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