21Juni/23

O-Ton + Magazin: Einsicht kann Strafe mindern

Manchmal müssen Autofahrer bei einem Verkehrsverstoß weniger als die eigentlich vorgesehen Regelgeldbuße zahlen. Dafür bedarf es etwa der Einsicht und eines „positives Nachtatverhaltens“. In dem Fall des Amtsgerichts Eilenburg hatte ein Paketzusteller beim Fahren sein Handy benutzt, nach dem Verstoß absolvierte er eine mehrstündige Schulung in einer anerkannten Beratungsstelle. Weiter

20Juni/23

O-Ton: E-Scooter: Halter haftet bei Parkverstoß wie beim Auto

Werden E-Scooter auf Gehwegen so abgestellt, dass sie andere Verkehrsteilnehmer behindern und gefährden, liegt ein Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot vor. Macht der E-Scooter-Anbieter keine Angaben zum Fahrer, muss er als Halter die Kosten tragen. Diese Halterhaftung gilt wie bei Autohaltern auch, entschied das Amtsgericht Hamburg-Altona. Weiter

19Juni/23

O-Ton: Nach Ersatz beim Autodiebstahl preisen Versicherer Rabatte ein

Wenn in einer Kaskoversicherung beim Schadensersatz nach einem Diebstahl orts- und marktübliche Nachlässe zum Neupreis vereinbart sind, dann hat diese Klausel Bestand. Ob der Versicherte dann tatsächlich diesen Rabatt bei einem Neukauf erhält, ist unerheblich. Weiter

15Juni/23

Deutscher Anwaltstag: Buschmann offen für Künstliche Intelligenz

Bundesjustizminister Marco Buschmann plädiert für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz – nach klar definierten rechtlichen Regeln. KI ist nicht das „Ende der Menschheit“, betonte Buschmann zur Eröffnung des Deutschen Anwaltstages in Wiesbaden:

O-Ton:

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann damit sogar in Teilen sogar dem Fachkräftemangel in der Justiz entgegen wirken.

Download O-Ton Buschmann