Tag Archives: Urteil

26Feb./16

O-Ton: Schlägerei auf Karnevalsfeier rechtfertigt fristlose Kündigung

Wer auf einer betrieblichen Karnvalsfeier Kollegen verletzt, riskiert auch in den närrischen Tagen eine fristlose Kündigung – auch dann, wenn er mit dem Brauchtum nicht vertraut ist. So haben das Gerichte in Düsseldorf entschieden. In dem Fall hatte ein Mann sich an Weiberfastnacht massiv gegen das Abschneiden seiner Krawatte gewehrt, Mitarbeiter getreten und mit einem Bierkrug attackiert. Weiter →

25Feb./16

O-Ton: Keine Geschwindigkeitsbeschränkung durch das Schild „Autobahnende“

Aus dem Schild „Ende der Autobahn“ allein ergibt sich noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung, entschied das Oberlandesgericht Hamm. In dem Fall stand nach dem Autobahn-Schild ein Blitzer. Dabei wurde ein Mann mit 76 Stundenkilometern gemessen, nach Ansicht der Bußgeldbehörde war dort maximal 50 erlaubt. Es sei bereits eine geschlossene Ortschaft. Weiter →

25Feb./16

O-Ton + Kollegengespräch: Spesenbetrug muss konkret nachgewiesen werden

Für eine außerordentliche Kündigung muss der Chef beweisen, dass es dafür auch einen wichtigen Grund gibt. Die Rechtfertigung des Arbeitnehmers muss er im Zweifelsfall auch entkräften können. Sonst ist die Kündigung unwirksam, entschied das Landesarbeitsgericht Köln. In dem Fall ging es um einen Mann, der für seine Firmenkreditkarte über Jahre keine Einzelbelege vorlegen musste. Weiter →

25Feb./16

O-Ton: Umfangreicher Personalabbau ist kein Betriebsgeheimnis

Ein bereits geplanter umfangreicher Personalabbau, der dem Betriebsrat mitgeteilt wurde, ist kein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis mehr. Gibt es bereits Gespräche über den Interessensausgleich und den Sozialplan, darf der Betriebsrat darüber informieren – der Chef darf der Arbeitnehmervertretung keinen Maulkorb verpassen. Weiter →

24Feb./16

O-Ton: Krankenkassenbeiträge auf Sofortrenten und Kapitalabfindung

Trotz des ständigen Appells zur Altersvorsorge werden auf Sofortrenten und Kapitalabfindung auch Krankenkassenbeiträge fällig. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz noch einmal bekräftigt. Da hatte ein Mann von seinem Chef eine Kapitallebensversicherung ausbezahlt bekommen. Weiter →