O-Ton: Garage steht seit Jahrzehnten zu nah – und darf bleiben

Wenn Nachbarn einen zu geringen Abstand eines Nachbargebäudes über Jahrzehnte hinweg klaglos hinnehmen, bleibt das auch mit neuen Eigentümern so. Das hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg entschieden. Es ging um eine Garage aus den siebziger Jahren mit über drei Metern Höhe, die eigentlich nur 2,50 Meter hoch sein durfte.

Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: 50 Jahre stand die Garage da, obwohl sie gegen Bauvorschriften verstieß und die Nachbarn haben nie was dagegen gemacht. Und dieses Verhalten müssen sich die neuen Eigentümer zu eigen machen lassen. D.h. es gibt keinen Anspruch mehr, der ist verwirkt. Die müssen jetzt, wenn man das Grundstück auch noch kauft, so mit der Garage auf dem Nachbargrundstück leben, wie es da ist. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton