Viele Gäste teilen ihre Erfahrungen mit Restaurants heute unmittelbar über soziale Netzwerke oder Bewertungsplattformen. Fällt ein Besuch besonders positiv oder negativ aus, werden Eindrücke häufig spontan veröffentlicht. Doch nicht jede scharfe Kritik ist automatisch rechtswidrig.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Instagram-Beiträge einer Restaurantbesucherin nach einem Vorfall, bei dem ihr Dackel im Gastraum Mäuseköder fraß, überwiegend zulässige Meinungsäußerungen darstellen. Ein Anspruch des Restaurantbetreibers auf Unterlassung bestand deshalb nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Meinungsäußerung ist erlaubt. Man darf in seiner persönlichen Bewertung auch deutliche Worte wählen. Wenn man zum Beispiel sehr beeindruckt von einer Sache ist, darf die Wortwahl auch emotional sein – positiv wie negativ. Ich darf aber nicht lügen oder ich darf nicht Sachverhalte verdrehen oder verändern. Aber im Grunde – das ist alles von der Meinungsäußerung gedeckt, das muss der Betreiber oder der Wirt aushalten. – Länge 25 sec
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
Kollegengespräch: Instagram-Kritik nach Vorfall mit Mäuseköder im Restaurant war zulässig
Viele Gäste teilen ihre Erfahrungen mit Restaurants heute unmittelbar über soziale Netzwerke oder Bewertungsplattformen. Fällt ein Besuch besonders positiv oder negativ aus, werden Eindrücke häufig spontan veröffentlicht. Doch nicht jede scharfe Kritik ist automatisch rechtswidrig.
Wer nach einem belastenden Erlebnis in einem Restaurant seine persönliche Bewertung in sozialen Medien veröffentlicht, darf dabei auch deutliche Worte wählen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Instagram-Beiträge einer Restaurantbesucherin nach einem Vorfall, bei dem ihr Dackel im Gastraum Mäuseköder fraß, überwiegend zulässige Meinungsäußerungen darstellen. Ein Anspruch des Restaurantbetreibers auf Unterlassung bestand deshalb nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Kritik in sozialen Medien – was ist erlaubt?
2. Warum war die Frau nach dem Restaurantbesuch sauer?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.