O-Ton: Arbeitgeber muss Teilzeitwunsch sorgfältig prüfen und Ersatzkräfte suchen

Ein Arbeitgeber darf den Wunsch eines Beschäftigten nach Teilzeit nicht einfach pauschal ablehnen. Er muss vielmehr konkrete betriebliche Gründe darlegen. Es reicht nicht, zu behaupten, keine Ersatzkraft finden zu können. Er muss nachweisen, welche Anstrengungen er tatsächlich unternommen hat, um die Teilzeit zu ermöglichen, so das Landesarbeitsgericht Köln.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt einfach zu sagen ach ich find da kein Personal für das reicht. Wenn jemand bei mir Teilzeit arbeiten will, dann muss ich wirklich mich bemühen ihm diese Teilzeittätigkeit zu ermöglichen. D.h. vermutlich auch intern ausschreiben die Stelle und nicht sagen es ist schwierig Personal zu finden. – Länge 17 sec.

Weitere Infos unter anwaltauskunft.de.

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