Ein Arbeitgeber darf den Wunsch eines Beschäftigten nach Teilzeit nicht einfach pauschal ablehnen. Er muss vielmehr konkrete betriebliche Gründe darlegen. Es reicht nicht, zu behaupten, keine Ersatzkraft finden zu können. Er muss nachweisen, welche Anstrengungen er tatsächlich unternommen hat, um die Teilzeit zu ermöglichen, so das Landesarbeitsgericht Köln. Weiter