O-Ton + Kollegengespräch: Anwaltsgespräch im Gefängnis: Telefonat darf nicht an fehlender Dringlichkeit scheitern

Justizvollzugsanstalten dürfen Strafgefangenen ein Telefonat mit ihrem Verteidiger oder Rechtsanwalt nicht allein mit dem Verweis auf fehlende Dringlichkeit oder ein bereits ausgeschöpftes Telefonkontingent verweigern. Dies entschied das Bayerische Oberste Landesgericht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de schreibt der Gefängnisleitung ins Stammbuch:

O-Ton: Du kannst es doch gar nicht richtig bewerten, wie dringend das ist. Das kann doch nur der Mandant mit seinem Anwalt bewerten. Hier ist quasi dein Ermessen auf null reduziert. Anwaltlicher Beistand, Kontakt zwischen den Personen muss hergestellt werden. Deshalb war es falsch, den den Anruf zu verbieten. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

Kollegengespräch: Anwaltsgespräch im Gefängnis: Telefonat darf nicht an fehlender Dringlichkeit scheitern

Justizvollzugsanstalten dürfen Strafgefangenen ein Telefonat mit ihrem Verteidiger oder Rechtsanwalt nicht allein mit dem Verweis auf fehlende Dringlichkeit oder ein bereits ausgeschöpftes Telefonkontingent verweigern. Dies entschied das Bayerische Oberste Landesgericht.

In diesem Fall wollte ein Mandant seinen Rechtsbeistand konsultieren – die Gefängnisleitung lehnte ab. Es gab keine Dringlichkeit, so ihr Argument.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. In TV-Krimis gibt es dazu unterschiedliche Situationen – je nach Autor der Serie. Was stimmt denn nun? Wann darf ich anrufen, wann nicht?
2. Das nehmen Sie als Anwalt natürlich nicht hin?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download Kollegengespräch