Die Haftung für Tierhalter geht sehr weit und umfasst auch Tiere, die an der Leine sind. Stürzt beispielsweise jemand, weil er sich durch das Verhaltens eines Hundes erschrocken hat, muss bei Verletzungen der Tierhalter den Schaden tragen. So entschied das Landgericht Coburg. Dabei hatte ein angeleinter Dackel ein Frau erschreckt – sie stürzte und brach sich einen Lendenwirbel sowie das linke Handgelenk. Behandlungskosten: über 6.500 Euro. Sie wollte nicht zahlen – das Gericht entschied anders.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Zu Recht, wie das Gericht gesagt hat. Grundsätzlich müssen Tierhalter auch ohne eigenes Verschulden handeln. Das ist ganz wichtig, die Tierhalterhaftung geht sehr weit. Dass Hunde bellen und knurren und sich auf Menschen zu bewegen, sei zwar ein typisches Tierverhalten, aber genau dafür müssen Tierhalter auch haften. – Länge 20 sec.
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Berlin – Neuköllns streitbarer Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) hat seine Forderung nach Sanktionen beim Kindergeld für Schulschwänzer bekräftigt. „Das Kindergeld ist Teil eines Vertrags: Die Gesellschaft zahlt Eltern Geld als Ausgleich für die Aufwendungen aus der Kindererziehung“, sagte der SPD-Politiker in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“ (Ausstrahlung am Montagabend um 23.30 Uhr). Wenn dieser Vertrag gebrochen werde, sollten Sanktionen verhängt werden. Er fügte hinzu, dafür müssten die Eltern ihre „Kinder in den Werten der Gesellschaft“ und „zu guten Staatsbürgern“ erziehen.
Leipzig/Berlin (DAV). Man könnte meinen, dass Autofahrer, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, auch von ihren Punkten in Flensburg „befreit“ werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 3. März 2011 (AZ: 3 C 1.10), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Wer zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann seiner Leistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommen. Der Arbeitgeber kann dann in jedem Fall kündigen – wenn bei einer Verurteilung die Freiheitsstrafe mehr als zwei Jahre beträgt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Dabei ist es auch unerheblich, dass die Tat nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hatte.