„Der Straßenverkehr erfordert einfache und klare Regeln“, entschied jüngst das Oberlandesgericht Brandenburg. Zu diesen einfach Regeln gehört, wenn die Höchstgeschwindigkeit von Montag bis Freitag mit dem Hinweisschild „Mo-Fr, 6 – 18 h“ gilt, dann gilt dies auch an Feiertagen. Weiter
Tag Archives: Strafe
O-Ton + Magazin: Handy am Steuer kann zu Fahrverbot führen
Wer mehrfach gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, kann wegen der Nutzung eines Handys am Steuer ein Fahrverbot erhalten. Ein Außendienstmitarbeiter muss daher nun für einen Monat seinen Wagen stehen lassen, bestätigte das Oberlandesgericht Hamm. Weiter
O-Ton + Magazin: Ohne Schneeketten in Österreich – 5.000 Euro Bußgeld
Anmoderation: Anders als vielleicht vermutet – eine generelle Schneekettenpflicht in Europa gibt es nicht. Jedes Land hat da seine eigenen Regeln und vor allem auch Strafen, wenn man auf glatten Straßen ohne die entsprechende Ausrüstung unterwegs ist. Die Bußgelder sind sehr unterschiedlich, am höchsten in Österreich. Weiter
O-Ton + Magazin: Ohne Winterreifen drohen Bußgelder
Wer auf glatten Straßen ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Menge Ärger. Es kann auch teuer werden. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: Weiter
O-Ton + Magazin: Gelegentlicher Haschkonsum – Führerschein weg
Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis, Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. So entschied das Verwaltungsgerichts Aachen. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das ist für eine Fahrt unter Drogen ganz üblich. Auch einmaliger Konsum eines berauschenden Mittels – in dem Fall Canabis – rechtfertigt schon den Führerscheinentzug. Wenn Sie nicht in der Lage sind zu unterscheiden zwischen Drogenkonsum und Autofahren, wenn Sie das nicht abgrenzen können und sagen: Ich fahre nicht, wenn ich gekokst oder gekifft habe, dann haben Sie sich als unzuverlässig erwiesen, ein Auto zu führen. – Länge 25 sec.
Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.
Magazin: Gelegentlicher Haschkonsum – Führerschein weg
Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis, Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
O-Ton: Kiffen kann teuer werden, wenn Sie sich erwischen lassen – erstens. Und zweitens auch noch Auto fahren, wenn Sie bekifft sind. – Länge 5 sec.
… sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Der Fall war relativ eindeutig:
O-Ton: Ein Autofahrer fiel bei einer Polizeikontrolle auf, weil er unter Cannabis-Einfluss stand. Daraufhin hat die Polizei den Vorfall der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemeldet und dem Autofahrer wurde der Führerschein entzogen. – Länge 13 sec.
O-Ton: SFX
Doch der Autofahrer wollte nicht klein bei geben – er zog vor Gericht. Allerdings war das Urteil der Richter unmissverständlich. Der Autofahrer wurde Fußgänger. Bettina Bachmann:
O-Ton: Das ist für eine Fahrt unter Drogen ganz üblich. Auch einmaliger Konsum eines berauschenden Mittels – in dem Fall Canabis – rechtfertigt schon den Führerscheinentzug. Wenn Sie nicht in der Lage sind zu unterscheiden zwischen Drogenkonsum und Autofahren, wenn Sie das nicht abgrenzen können und sagen: Ich fahre nicht, wenn ich gekokst oder gekifft habe, dann haben Sie sich als unzuverlässig erwiesen, ein Auto zu führen. – Länge 25 sec.
Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.
Absage.
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