Teilen sich die getrenntlebenden Eltern die Betreuung des gemeinsamen Kinds, haben beide Anspruch auf einen Teil des Kindergelds, so das Oberlandesgericht Celle. In dem Fall teilten sich die Eltern die Betreuung der beiden älteren Kinder, während das jüngste Kind bei der Mutter lebte. Die Mutter bezog das Kindergeld vollständig, der Vater verlangte später einen Anteil zurück – und bekam Recht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Der Kindesunterhalt ist in Anspruch jedes einzelnen Kindes, den nur die Mutter geltend macht, weil die Kinder ja noch nicht rechtsfähig sind. Aber das ist ein Anspruch jedes einzelnen Kindes und das kann man auf das Kind auch ganz klar festlegen. Und unabhängig von der Anzahl der Kinder ist es so, je nachdem ,wenn die dann die Hälfte bei dem Vater leben und die Hälfte bei der Mutter, dann wird das Kindergeld geteilt. – Länge 23 sec
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Kollegengespräch: Wechselmodell – Kindergeld wird zwischen Eltern aufgeteilt
Teilen sich die getrenntlebenden Eltern die Betreuung des gemeinsamen Kinds, haben beide Anspruch auf einen Teil des Kindergelds, so das Oberlandesgericht Celle. In dem Fall teilten sich die Eltern die Betreuung der beiden älteren Kinder, während das jüngste Kind bei der Mutter lebte. Die Mutter bezog das Kindergeld vollständig, der Vater verlangte später einen Anteil zurück – und bekam Recht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de, antwortet auf folgende Fragen:
1. Wie ist die Rechtslage?
2. Trotzdem gab es Streit – mit welchem Ergebnis?
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