O-Ton: Krankengeld-Anspruch auch bei Arbeitsunfähigkeit direkt zu Jobbeginn

Versicherte haben auch dann einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie eine neue Stelle antreten, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt bereits arbeitsunfähig sind. Das entschied das Landessozialgericht München. In dem Fall hatte eine junge Frau im neuen Job eine Aufgabe, bei der sie überwiegend stehen musste und dies auch in gebückter Haltung.

Bereits nach rund zwei Wochen stellten sich massive Rückenbeschwerden ein, sie wurde arbeitsunfähig. Der Job wurde kurz darauf per Aufhebungsvertrag beendet.

Aber: Nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beantragte die Frau Krankengeld bei ihrer Krankenkasse. Diese lehnte jedoch ab.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskuft:

O-Ton: Die Frau hat sich aber trotzdem durchgesetzt mit anwaltlicher Hilfe, bekam Krankengeld, weil gesagt wurde: Sie hat ja ihren Job tatsächlich aufgenommen und es liegen keine Anhaltspunkte für ein Scheingeschäft vor. Also, was sie nur eingestellt wurde, um später auch mal Krankengeld zu bekommen. – Länge 15 sec.

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