Tag Archives: Kündigung

02Mai/26

O-Ton: Krankengeld-Anspruch auch bei Arbeitsunfähigkeit direkt zu Jobbeginn

Versicherte haben auch dann einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie eine neue Stelle antreten, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt bereits arbeitsunfähig sind. Das entschied das Landessozialgericht München. In dem Fall hatte eine junge Frau im neuen Job eine Aufgabe, bei der sie überwiegend stehen musste und dies auch in gebückter Haltung. Weiter

17Feb./26

O-Ton: Krankmeldung nach abgelehntem Urlaub – Verdachtskündigung scheitert

Eine Kündigung, die lediglich auf dem Verdacht einer vorgetäuschten Krankheit basiert, ist unwirksam, wenn sich im Nachhinein eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit herausstellt. So entschied das Landesarbeitsgericht. Dies gilt auch dann, wenn vieles gegen den Arbeitnehmer sprach – wie zum Beispiel ein zuvor abgelehnter Urlaub. Weiter

08Dez./25

O-Ton: Kündigung auf dem Tisch – das reicht und gilt als zugegangen!

Eine schriftliche Kündigung gilt als zugegangen, wenn sie dem Arbeitnehmer in seiner Gegenwart so auf den Tisch gelegt wird, dass er Einsicht in das Dokument nehmen und darüber verfügen kann. Ob er sie tatsächlich liest, ist irrelevantSo entschied das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main. Weiter

31Juli/25

Kollegengespräch und O-Ton: Immer wieder krank – wann darf der Arbeitgeber kündigen?

Viele Beschäftigte kennen das: Infekte, Rückenprobleme oder psychische Belastungen führen immer wieder zu krankheitsbedingten Auszeiten. Was zunächst wie harmlose Einzelereignisse erscheint, kann sich summieren und am Ende das Arbeitsverhältnis kosten, so das Landesarbeitsgericht Mainz. Weiter

21Mai/25

O-Ton: Probezeit darf bei Befristung nicht übermäßig lang sein

Ist ein Arbeitsverhältnis auf zwölf Monate befristet, kann eine Probezeit von vier Monaten unangemessen lang und damit unwirksam sein. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. In dem Fall hatte der Chef einer Mitarbeiterin kurz vor Ablauf der Probezeit gekündigt. Sie klagte mit der Begründung: Ein auf ein Jahr befristeter Job mit vier Monaten Probezeit ist unverhältnismäßig. Und bekam Recht. Weiter