O-Ton + Kollegengespräch: Arbeitgeber darf Homeoffice beenden – Weisung muss aber billigem Ermessen entsprechen

Arbeitgeber können die Erlaubnis zum Homeoffice grundsätzlich durch eine Weisung beenden. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Das Gericht stellte aber klar, dass eine Anweisung zur Rückkehr in den Betrieb unwirksam ist, wenn sie die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt und sachlich nicht hinreichend begründet werden kann.

In dem Fall wurde alle Mitarbeitern für ein Softwareprojekt das Homeoffice gestrichen. Bis dahin wurde an mindestens zwei Tagen pro Woche daheim gearbeitet.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de, was ist denn „billiges Ermessen“?

O-Ton: Arbeitgeber müssen die Entscheidung über den Arbeitsort im Interesse des Unternehmens treffen. Aber auch die persönlichen Belange der Beschäftigten berücksichtigen und das gegeneinander abwägen. Und hier hat das Gericht gesagt: Im konkreten Einzelfall war es nicht notwendig, dass alle Mitarbeiter während eines langen IT-Projekts arbeiten. Das hättest Du besser machen können und das machst Du jetzt. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Arbeitgeber darf Homeoffice beenden – Weisung muss aber billigem Ermessen entsprechen

Arbeitgeber können die Erlaubnis zum Homeoffice grundsätzlich durch eine Weisung beenden. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Das Gericht stellte aber klar, dass eine Anweisung zur Rückkehr in den Betrieb unwirksam ist, wenn sie die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt und sachlich nicht hinreichend begründet werden kann.

In dem Fall wurde alle Mitarbeitern für ein Softwareprojekt das Homeoffice gestrichen. Bis dahin wurde an mindestens zwei Tagen pro Woche daheim gearbeitet.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet auf folgende Fragen:

1. Was darf der Chef?
2. Und was ist denn „billiges Ermessen“?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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